- Ermittlung des Verkehrswertes nach § 194 BauGB
- Grundsteuergutachten - Nachweis eines geringeren Grundstückwerts nach §38 (4) LGrStG BW
- Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaurechtsgrundstücken
- Beleihungswertgutachten für Kreditinstituten
- Bewertungen bei Vermögens-, Scheidungs- und Erbauseinandersetzungen (begleitende Vermittlungsgespräche zur außergerichtlichen, konstruktiven und langfristigen Konfliktlösung)
- Bewertung von Rechten und Lasten in Abt. II des Grundbuchs (Geh- und Fahrtrecht, Wegerecht, Überbau, Leitungsrecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch u.a.)
- Bewertung unternehmenseigener Immobilien im Rahmen der Bilanzierung
- Bewertung von Immobilien zur Betriebsentnahme oder -einlage
- Bewertung von Spezialimmobilien (z.B. Betreiberimmobilien, Krankenhäuser ...)
- Mietwertgutachten für Wohn- und Gewerberaum
- Ermittlung der Restnutzungsdauer für die steuerliche Abschreibung




